HISTORIE
Die Geschichte des Beverunger Schützenvereins von 1616 e.V.Quelle: Geschichte der Stadt Beverungen, Verfasser Dr. Ralf Günther.
Die Schützengesellschaften waren Zusammenschlüsse von Bürgern, der Zweck vor allem in der Durchführung von Schießübungen bestand.
Sie leisteten damit einen Beitrag zur städtischen Wehrhaftigkeit, da Städte in die Verlegenheit kommen konnten, sich verteidigen zu müssen. Dafür bietet die Geschichte Beverungens während des 30jährigen Krieges ein nachdrückliches Beispiel. 1632 wurde die Stadt bekanntlich wiederholt von den Hessen angegriffen. Es gelang den Beverungern, zumindest den ersten dieser Angriffe erfolgreich abzuwehren.
Die erste urkundliche Erwähnung, die auf die Existenz einer Schützengesellschaft in Beverungen schließen läßt, ist verbunden mit einer Geschichte. Danach sollen bereits am 20. Dezember 1616 50 hiesige Schützen einen Gefangenen aus Herstelle, der zum Herzog von Braunschweig geschickt werden sollte, auf einer Teilstrecke bis zur Corveyer Grenze transportiert und bewacht haben. Diese erste urkundliche Erwähnung führte dazu, daß der Schützenverein im Jahre 1996 seine Satzung geändert hat und sich seitdem „Schützenverein Beverungens von 1616 e.V.“ nennt.
Ein präzises Entstehungsdatum kann damit nicht festgelegt werden und wird sich wahrscheinlich kaum jemals ermitteln lassen. So bleibt es immer eine Ermessensfrage, welche historischen Bezugspunkte man bei Jubiläumsfeiern besonders hervorheben will. In der Geschichte der Beverunger Schützen ist diese Frage ganz unterschiedlich beantwortet worden. Denn bis zum Jahre 1968 bezog man sich auf die Neugründung des Vereins in den Jahren 1838/39, und feierte daher 1938 ein hundertjähriges Jubiläum, worauf später noch einzugehen ist. Danach rückte die Überlieferung der ältesten Schützenartikel in den Vordergrund, verbunden mit dem Jahre 1693, da die Fassung von 1653 noch nicht bekannt war. Diese Schützenartikel beinhalten in 25 Abschnitten die Grundsätze, denen sich die Schützen in Beverungen verpflichteten. Geregelt wurden nicht nur die Aufnahme- und Austrittsbedingungen, sondern auch die Art der Bewaffnung, der Umgang der Schützen miteinander, Einzelheiten hinsichtlich des Meisterschießens und Maßnahmen beim Tode eines Schützenbruders.
Wenden wir uns den Aufgaben zu, welche die Schützen zu erledigen hatten.
Über regelrechte militärische Einsätze ist wenig konkretes bekannt. In dieser Hinsicht macht Beverungen keine Ausnahme. Die Schützen waren wohl auch kaum in der Lage, gegen Söldnerheere zu bestehen, für die das Führen von Kriegen praktisch Beruf war. In den Quellen rücken andere Dinge in den Mittelpunkt, vor allem Wach- und Aufsichtsdienste, Gefangenentransporte, die Verfolgung Entflohener sowie Ehren- und Geleitdienste. Die Schützen wurden dabei entweder auf Veranlassung der Stadt oder des Landesherren tätig. Die erweiterte Fassung der Beverunger Schützenartikel von 1693 läßt den Schluß zu, daß die Schützen auch die Aufsicht über die Waldungen mit trugen. Im 18ten Jahrhundert hatte die Beverunger Schützengesellschaft erhebliche Probleme. So sind Klagen bekannt, daß die Schützenartikel „gar schlecht gehalten, ja weniger als nichts geachtet werden“. Der Hintergrund bildete die Weigerung zahlreicher vornehmlich besser gestellter Bürger, Schützendienste auszuüben.
Wie aus einem Bericht des landesherrlichen Rentmeisters bekannt ist, bestand die etwa über 80 Man starke Schützenkompanie in der Mitte des 18ten Jahrhunderts vornehmlich aus Handwerkern und Tagelöhnern. Bürger hingegen, die sich „groß dünkten“ lachten die Schützen wegen der vielen von ihnen zu leistenden Wachen und sonstigen Aufgaben aus. Nach dem landesherrlich bestätigten Artikel konnte man die Berufung zur Schützenkompanie nur aus erheblichen Ursachen ablehnen. Damit nicht genug. Niemand, der nicht zuvor Mitglied der Schützen geworden war, durfte ein Ratsamt übernehmen. Neben Ihren Aufgaben im Dienste der Öffentlichkeit hatten die Schützenbrüderschaften auch geselligen Charakter. Den jährlichen Zusammenkünften, insbesondere dem Schuß auf den Vogel – dem „Meisterschießen“ – wird in den Schützenartikeln große Aufmerksamkeit gewidmet. Der Sieger trug damals noch nicht die Bezeichnung „Schützenkönig“, sondern „Schützenmeister“. Einen Schützenkönig gibt es in Beverungen erst seit 1884. Das Meisterschießen fand zu Pfingsten statt und hieß deshalb auch Pfingstschießen. Aus einer Beschreibung ganz vom Ende der Fürst-Bischhöflichen Zeit (1801) läßt sich entnehmen, daß dann auf dem Hakel buntes Treiben herrschte, bei dem Musikanten für die Begleitung beim Tanz sorgten.
Eine ganze Reihe von Nachrichten zum Schützenwesen beinhalten die Ratsprotkolle vom Ende des 18ten Jahrhunderts. Sie zeigen, daß die Schützen unter sehr weitgehender Kontrolle des Magistrats standen, der unter anderem ihre Rechnungen prüfte. Der Übergang des ehemaligen Hochstifts Paderborn an die Franzosen – das heißt, die Entstehung des Königreichs Westfalen – bedeutete ein vorläufiges Aus für die Schützenkooperationen. Die neuen Herren duldeten diese Einrichtungen nicht, ebensowenig wie die gewerblichen Korporationen. In Beverungen fiel das Schützenvermögen an die Stadt. Es bestand in erster Linie aus einer Reihe von Grundstücken, darunter Gärten, die verpachtet wurden. Zu den Pächtern zählte unter anderem der Pfarrer. Weitere Ländereien lagen am „Hesseberg“. Es handelt sich nach einer Aufstellung von 1824 um circa 30 bis 40 Morgen, die in erster Linie an Einwohner aus Tietelsen, Rothe und Drenke verpachtet waren. Hinzu kamen eine Reihe von Schuldnern, welche den Ihnen eingeräumten Pfandkredit bei der Bruderschaft noch nicht abgetragen hatten. Die Zinserträge aus der Verpachtung waren nicht allzu hoch. Im Jahre 1837 werden nur rund 13 Taler angegeben, die an die städtische Kämmereikasse fielen. Damals war allerdings nur noch von etwas über 20 Morgen Land am „Hesseberg“ die Rede.
Nach dem Ende des französischen Zwischenspiels und dem Beginn der preußischen Herrschaftsperiode setzten bald die Bemühungen ein, die Schützengesellschaft erneut zum Leben zu erwecken. Das war auch in Beverungen der Fall. So ist eine Eingabe vom 23 Juni 1823 bekannt. Darin wird zum Ausdruck gebracht, daß es der sehnlichste Wunsch der Bürger sei, daß die Schützen wieder zugelassen würden. Man habe sogar bereits eine provisorische Genehmigung für die Zulassung erwirkt. Der Landrat, zur Stellungnahme zu diesem Gesuch aufgefordert, teilte diese Wünsche nicht. Mit dem Hinweis darauf, daß die Schützengesellschaften für den Staat keinen weiteren Nutzen haben und nur noch damit beschäftigt seien, jährliche Feste auszurichten, hat man diese Schützengesellschaften für überflüssig gehalten, mit der Folge, daß die Regierung die Genehmigung zu Bildung einer Schützengesellschaft ablehnte. Diese Ablehnung hatte nur eine verzögernde Wirkung. Nach Schriftstücken aus dem Jahre 1827 nahm der Kantonsbeamte Anz auf eigene Faust eine Reorganisation des Beverunger Schützenwesens vor. Der Zweck des Vereins war es, sich am ersten Tage durch Schießübungen und an den beiden anderen Tagen durch Tanz zu belustigen. Da dieser Vereinszweck von den Verantwortlichen ohne weiteren Einfluß erachtet wurde, erteilte man eine Genehmigung. Es dauerte noch ein Jahrzehnt, bis die Beverunger Schützen wieder ein förmliches, obrigkeitlich bestätigtes Schützenstatut vorweisen konnten. Die zuvor (seit 1833) aufgestellten Satzungen enthielten keine allgemeinen Grundsätze über die Vereinsorganisation, sondern beschränkten sich auf die Ordnung des jeweils anstehenden Schützenfestes. Sie waren nur für das laufende Jahr gültig.1837 berichtete der Magistrat, „die Schützenfeste seine eine zwar reine private Belustigung. Dabei aber haben die Bürger hiesiger Stadt es zu beweisen gewußt, wie sehr allen zu vergönnen, daß dieses Volksfest aufrecht erhalten werde, da die Feste jedesmal mit der größten Ordnung vorübergingen“.
Die Tatsache allerdings, daß der Schützengesellschaft gewissermaßen der offizielle Charakter fehlte, wurde vom Magistrat im gleichen Schreiben als Grund für die bislang nicht erfolgte Rückgabe der Schützenkapitalien angegeben. Die Stadt plädierte ohnehin dafür, anstelle der Rückgabe eine jährliche Entschädigung von 10 Reichstalern zu zahlen und deutete an, daß die sich neu etablierende Gesellschaft damit wohl einverstanden sein werde. Die Reorganisation der Beverunger Schützen in der ersten Hälfte des 19ten Jahrhunderts fand mit den Statuten vom 28. Mai 1938 ihren vorläufigen Abschluß. Sie wurden am 13. August 1938 durch das Oberpräsidium der Provinz Westfalen genehmigt. In der Einleitung heißt es, die Bürger der Stadt hätten sich zur Wiedereinführung und Feier der unter dem Namen Schützenfest bekannten, jährlich wiederkehrenden Festlichkeit vereinigt. Die Ausrichtung dieses Festes rückt hier also ganz in den Vordergrund.
Obwohl die Schützen sich nunmehr auf eine gefestigte Grundlage stützen konnten, war es nicht möglich, das Schützenfest in regelmäßigen, jährlichen Abständen durchzuführen. 1844 zum Beispiel drohte die Veranstaltung bereits im dritten Jahr hintereinander auszufallen. Der Grund lag in der Armut der arbeitenden Klassen, der durch den Mangel an Nahrungsmitteln eingetreten war. Einen Einschnitt brachte das Jahr 1848, in dem die Stadt Beverungen ein Ortsstatut verabschiedete, wonach der Schützenverein unter Zugrundelegung der Statuten von 1838 als Magistratskommission definiert wurde. Unmittelbar daran schloß sich die Revolution von 1848/49 an, während derer eine Zeitlang eine Bürgerwehr an die Stelle des Schützenvereins trat. Noch einmal geriet kurzfristig der Dienst im Interesse der Sicherheit in den Mittelpunkt. Schon nach einigen Monaten wurde die Bürgerwehr zum Zwecke der Ausrichtung eines Schützenfestes wieder in einen Verein zurück verwandelt. Die Satzungen von 1838 sind (sieht man von der Unterbrechung 1848 ab) mehr als 40 Jahre in Kraft gewesen. Erst 1880 nahm man Veränderungen in Angriff, plante insbesondere die Festordnung von den Satzungen abzutrennen und gesondert zu regeln. In diesem Jahr tauchte nun erstmals in der schriftlichen Überlieferung explizit der schwarze Leibrock auf, der eigentlich das Gegenteil einer Uniform, nämlich Zivilkleidung, ist. Die vom ehemaligen Bürgermeister Larenz initiierte Uniformvorschrift ist zwar niemals offiziell in den Statuten verankert worden, denn der Entwurf von 1880 wurde nach einigem Hin und Her auf Eis gelegt, und bei späteren Neufassungen ging man explizit auf den Leibrock nicht mehr ein. Faktisch aber setzte er sich durch, wie man sich beim alle zwei Jahre stattfindenden Schützenfest überzeugen kann.
Erst 1897 wurde die 1880 projektierte Neugründung des Vereins auf Grundlage veränderter Statuten in die Tat umgesetzt. 1895 setzte man auch den Vereinszweck neu fest. Es heißt nun „der im Jahre 1839 gegründete Schützenverein ist eine freie Vereinigung der Bürger Beverungens zu gemeinsamen Festlichkeiten und hat den Zweck, die Liebe zu Kaiser und Reich zu beleben und an den Tag zu legen, das Bewußtsein zur Zusammengehörigkeit und den Gemeinsinn zu wecken und zu heben, sowie die Eintracht in der Bürgerschaft zu fördern und zu befestigen“. Die Berufung auf das Jahr 1839 ist ein wenig irreführend, korrekterweise hätte man sich auf 1838 beziehen müssen. Doch scheint man sich nicht an der Genehmigung der Statuten, sondern am darauffolgenden Schützenfest orientiert zu haben.
Die Neugründung des Schützenvereins bedeutet keinen völligen Bruch mit der Vergangenheit, wie die Berufung auf das Jahr 1839 verdeutlicht. Aus den Protokollen läßt sich entnehmen, daß der neuen Gesellschaft am 19. Juni 1895 Barvermögen und Inventar der alten Schützengesellschaft überwiesen wurden. Zum Inventar gehörte eine Fahne „aus grauer Vorzeit“ – wohl die heut noch existierende alte Schützenfahne.
Mit dem Jahre 1895 beginnt die jüngere Geschichte des Beverunger Schützenvereins.
Mittlerweile hatte sich der bekannte zweijährige Turnus bei der Feier des Schützenfestes eingestellt, der allerdings in der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts nur teilweise eingehalten werden konnte und erst seit der Gründung der Bundesrepublik erneut voll in Gang gekommen ist. Eine neue Fassung der Statuten erging 1911. Sie brachte keine wesentlichen Änderungen. Tiefgreifend war der Einschnitt der Jahre 1914 bis 1918. Durch den ersten Weltkrieg trat bei der Feier der Schützenfeste eine Unterbrechung von immerhin 8 Jahren ein. Erst 1921 – also bereits während der Weimarer Republik – wurde erneut gefeiert. Da Deutschland mittlerweile keine Monarchie mehr war, mußten die Satzungen den veränderten Umständen angepaßt werden. Die Förderung der Liebe zu Kaiser und Reich wurden in der Weimarer Republik durch die Förderung der Liebe zu Volk und Vaterland ersetzt.
Der Schützenverein und das von ihm ausgerichtete Schützenfest bildeten im geselligen Leben der Stadt einen Dreh- und Angelpunkt. So heißt es etwa über das Schützenfest 1924, das unter der Ägide des Schützenobersten Gerhard Buddenberg stattfand: „Die Beteiligung der Bürgerschaft am Schützenfest war fast allgemein, was nicht zu verwundern ist, da es das einzige Volksfest in unserer Stadt ist.“
Während des Dritten Reiches ist das Schützenfest nur dreimal (1934, 1936 und 1938) durchgeführt worden. Zuerst – nach einer Unterbrechung von 5 Jahren – 1934. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Schützenverein seine innere Organisation dem im nationalsozialistischen Deutschland geforderten „Führerprinzip“ bereits angepaßt. Das Jahr 1938 wurde schließlich in doppelter Weise zum denkwürdigen Datum: Einerseits beginnen die Beverunger Schützen, die sich damals gemäß ihrer Statuten auf die Vereinsneugründung von 1838/39 zurückführten, ihr hundertjähriges Jubiläum. Gleichzeitig handelte es sich für viele Jahre um das letzte Schützenfest in der Weserstadt.
Nach dem Krieg war ein Neubeginn vonnöten, der bereits 1948, das heißt noch vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, durch die Aufstellung von neuen Satzungen abgeschlossen wurde. Dies war unter den Bedingungen der damaligen zeit nur möglich, indem man den Verein in starkem Maße kirchlich verankerte. Man wählte daher die Bezeichnung „St. Liborius-Schützenbruderschaft von 1939“.
Die Statuten erhielten eine katholisch-konfessionelle Ausrichtung. Auf die Dauer widersprach das jedoch dem sich entwickelnden guten Verhältnis der beiden christlichen Bekenntnisse, weshalb im Jahre 1965 an die Stelle der katholischen eine allgemein-christliche Grundlage trat. Drei Jahre später wurde auch der Vereinsname geändert. Der heilige Liborius verschwand aus der Bezeichnung, die nun in das konfessional neutrale „Schützenverein Beverungen von 1693 e.V.“ geändert wurde.
Der Verein blieb dem „Bund der historischen Schützenbruderschaften e.V. Köln“ angeschlossen und kennzeichnet sich damit als Traditions-, nicht als Sportverein.
Die Jahrzehnte politischer Stabilität in der Bundesrepublik Deutschland haben sich auch auf den Schützenverein ausgewirkt, wie man leicht an der seit 1950 fast vollkommen regelmäßigen Einhaltung des zweijährigen Schützenfestturnus erkennen kann. Von den vielen Schützenfesten der Nachkriegszeit Beverungens ist das Schützenfest des Jahres 1967 herauszuheben. Das Jahr 1967 markiert das Jahr des Stadtjubiläums. Es ist bezeichnend, daß die Feierlichkeiten nicht in den Mai – dem eigentlichen Jubiläumstermin – sondern in den Juli verlegt wurden, sodaß das Schützenfest den Auftakt der Festwoche bilden konnte. Eine weitere Besonderheit brachte auch das Jahr 1975, als erstmals ein Stadtschützenfest der damals noch jungen Großgemeinde Beverungen stattfand. Dahinter stand das Bemühen, die „Verbundenheit der gesamten Großgemeinde Beverungen zu fördern und zu pflegen“, wie es die Einladung so formulierte.
Obwohl die Ausrichtung des Schützenfestes traditionell den zentralen Punkt des Vereinslebens markierte, erschöpfen sich die Aktivitäten nicht darin. Ein besonders beachtenswertes Kapitel der Vereinsgeschichte war der in den 70er Jahren geführte Kampf um Unterstützung des Beverunger Krankenhauses. Unter der Ägide von Helmut Fischer, der als Schützenoberst 1968 Ferdinand Gocke abgelöst hatte, konnte bereits beim Schützenfest von 1969 einen Scheck über die Summe von 30.150,- DM an die Oberin Waltraud Hochhaus und den damaligen Beverunger Pfarrer Paul Consbruch (später Paderborner Weihbischof) überreicht werden. Das Geld war durch eine Spendenaktion zusammengekommen, an der sich Beverunger Firmen und Industriebetriebe beteiligt hatten. Die Summe wurde bis 1973 auf 140.000,- DM gesteigert, woran unter anderem auch die seit Mai 1970 unter der Patenschaft des Vereins stehende Bundeswehr-Panzerpionierkompanie 210(Höxter) ihren Anteil hatte. Die vielfältigen sich im Zusammenhang mit der Krankenhausförderung entwickelten Aktivitäten und Unterstützungsaktionen in der Stadt wurden 1976 in der „Bürgerinitiative zur Förderung des Beverunger Krankenhauses e.V.“ zusammengefaßt. Nach 10 Jahren als Schützenoberst stellte Helmut Fischer das Amt 1977 zur Verfügung. Sein Nachfolger wurde Walter Schrick. Nach wie vor verlor der Verein neben der Durchführung des Schützenfestes andere Zielsetzungen nicht aus den Augen. Gemäß den derzeitigen gültigen Satzungen zählen unter anderem die „Unterstützung und Förderung heimatlicher Kultur- und Geschichtsforschung“ zu seinem Zweck. So war der Beverunger Schützenverein Mitherausgeber des Buches „Geschichte der Stadt Beverungen“.