17.03.2017 09:34 Alter: 7 Jahre
Von: Von Ulrich Pfaff, WB

Feuer in Stadthalle vor Jubiläumsschützenfest

28-Jähriger vor Landgericht angeklagt


Von Ulrich Pfaff   ©WestfalenBlatt

Beverungen/Paderborn (WB).   Es war ein spektakulärer Brand, dem am 19. August 2016 die Stadthalle in Beverungen beinahe zum Opfer gefallen wäre. Aber es blieb zum Glück bei überschaubarem Sachschaden. Die Hintergründe der Brandstiftung werden seit Mittwoch in einem Prozess am Landgericht Paderborn aufgeklärt.

Der mutmaßliche Täter ist ein 28-jähriger Bewohner einer städtischen Unterkunft in der Beverunger Stadthalle. Das Feuer war in der ehemaligen Hausmeisterwohnung im rechten Teil des Gebäudekomplexes ausgebrochen. Es hatte den Einsatz von 80 Feuerwehrleuten erforderlich gemacht und fast dafür gesorgt, dass das Großereignis »400 Jahre Schützenverein Beverungen und Bezirksschützenfest« nur unter erschwerten Bedingungen hätte stattfinden können.

Entgegen ersten Befürchtungen war die Stadthalle am Ende nur stark verraucht und die Wohnung zerstört. Das Jubiläumsschützenfest konnte in und um die Halle stattfinden.

 

 

 

 

 

Beleidigung und Bedrohung von Polizisten

Kurze Zeit nach dem Feuer wurde ein 28-jähriger Mann, den die Stadt in der Wohnung seit März einquartiert hatte, nach intensiver Suche als Tatverdächtiger von der Polizei in Lauenförde festgenommen. Der 28-Jährige auf der Anklagebank schwieg am Mittwoch zu den schweren Vorwürfen.

Nicht nur die Brandstiftung wird ihm zur Last gelegt, sondern auch noch Beleidigung und Bedrohung der Polizeibeamten, die ihn festgenommen hatten. Außerdem soll der Angeklagte Helfern beim Aufbau des Schützenfestes den Hitler-Gruß gezeigt haben. Aus Brakel wurde bekannt, dass er im Spätsommer 2015 sechs Mal Schaufensterscheiben eingeworfen haben soll.

In dem Prozess wird auch die Frage eine Rolle spielen, ob der 28-Jährige bei guter geistiger Gesundheit ist. In der Vergangenheit wurde er bereits einmal nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz in eine Klinik eingewiesen, am Tattag hätte ihm das auch passieren können: Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes hatte dies erwogen, als er vor Ort erlebte, wie der Mann – offenbar auch unter Alkoholeinfluss – herumpöbelte. Kurz darauf stellte der Zeuge fest, dass die Wohnung »stark verwüstet« war: »Der hatte alles kurz und klein gehauen.«

Schon am Mittag passanten angeschrien

Tatsächlich gelang es der 1. Großen Strafkammer am Mittwoch zum Prozessauftakt, die Ereignisse unmittelbar vor und nach dem Brand zu rekonstruieren. Gegen Mittag hatte der 28-Jährige vor der Wohnung dreist Passanten angeschrien und eine leere Flasche durch die Gegend geworfen. Das verständigte Beverunger Ordnungsamt brachte die Polizei mit, worauf hin der Mann über den Balkon des unbewohnten Nachbarzimmers flüchtete – nachdem er dort die Tür eingetreten hatte.

Der Bezirksbeamte berichtete, dass er bald darauf den 28-Jährigen habe zurückkommen sehen, der aus der Wohnung Sachen holen wollte. »Ich habe ihm untersagt, mit dem Fahrrad wegzufahren, er roch deutlich nach Alkohol.« Darauf hin sei der Angeklagte zu Fuß weggegangen. Das sei etwa gegen 12.30 Uhr gewesen.

Flüssiger Grillanzünder im Rucksack

Gegen 13.40 Uhr ging die Brandmeldung ein. Etwa zwei Stunden später nahm die Polizei den 28-Jährigen 500 Meter entfernt in einem leer stehenden Haus in Lauenförde fest – der Hinweis eines Passanten hatte sie dorthin geführt. Im Rucksack des Tatverdächtigen fand sich flüssiger Grillanzünder. Nachdem der 28-Jährige ins Polizeigewahrsam nach Höxter gebracht wurde, randalierte er dort und beleidigte mehrere Polizisten.

Bis zum nächsten Verhandlungstag soll sich ein psychiatrischer Gutachter mit dem Angeklagten beschäftigen. Der will sich nicht untersuchen lassen, hat aber seine Ärzte von der Schweigepflicht entbunden. Am 31. März wird weiter verhandelt.